Kraftfahrzeugversicherung

In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.

 

Unsere Beratungsfelder:

  • Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Reparaturversicherung

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Versicherungsmakler                                    Martin CLEMENS                                                                                     besser kennen.

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Für Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:

 

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Hilfe im Schadensfall

Sie benötigen dringende Hilfe bei der Abwicklung eines Schadenfalles? Wir stehen telefonisch auch außerhalb der Bürozeiten für Sie zur Verfügung:

 

HANDY 0172/8237423